Facebook wurde, im Gegensatz zu Google+ schnell für Unternehmen interessant, weil es bereits frühzeitig die Möglichkeit angeboten hat, die Plattform interaktiv zu nutzen. Gewinnspiele werden, seit es Unternehmensseiten gibt, auf Facebook gerne genutzt und erfreuen sich nach wie vor großer Beliebtheit. Ob Gewinnspiele in App-Tabs, Gewinnspiele in der Timeline oder Gewinnspiele für mobile Anwender – Facebook stellt viele Möglichkeiten dafür bereit. Hinzu kommt die wichtige Bewerbung der Gewinnspiele auf der Plattform selbst um mehr Reichweite zu erzielen.
Google+ bietet Seiten ohne Funktionen für interaktive Inhalte
Google+ bietet natürlich auch Seiten für Unternehmen an aber die Möglichkeit interaktive Inhalte auf der Plattform direkt anzubieten, fehlen seit dem Start des sozialen Netzwerkes. Google stellt keine einfache Möglichkeit, wie beispielsweise die App-Tabs, zur Verfügung und reglementiert darüber hinaus in den Nutzungsbedingungen die Durchführung von Wettbewerben, Gewinnspielen und ähnlichen Werbeaktionen.
Grundsätzlich schließt Google die Durchführung von allen Werbeaktionen auf Google+ erst einmal aus. Auch die Verwendung von Google+ Merkmalen oder Funktionen ist für Werbeaktionen nicht gestattet. Es sei denn, Google hat die Werbeaktion im Vorfeld genehmigt. Wie und wo eine Genehmigung einzuholen ist, welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind und welche Kosten anfallen, darüber schweigt sich das Netzwerk in den Nutzungsrichtlinen aus.
Die einzige, erlaubte Möglichkeit Google+ für Werbeaktionen zu nutzen ist die Verlinkung von Google+ auf eine separate Webseite mit dem Gewinnspiel. Google bestimmt hierüber in den aktuellen Wettbewerbs- und Werberichtlinien für Google+
“Die Durchführung Ihrer Werbeaktion darf nicht gegen die Richtlinien für Schaltflächen, die Datenschutzerklärung oder die zusätzlichen Nutzungsbedingungen für Google+ Seiten verstoßen. Google+ Merkmale oder Funktionen dürfen kein erforderlicher Bestandteil der Werbeaktion sein. Google ist berechtigt, Inhalte Ihrer Werbeaktion oder Links ohne Angabe von Gründen aus Google+ zu entfernen.”
Die ebenfalls geforderte Haftungsfreistellung von Google selbst ist obligatorisch und wird von anderen Netzwerken ebenfalls eingefordert.
Reichweitenerhöhung ausschließlich durch Google+ Schaltfläche
Im offiziellen Leitfaden, „Best Practices für Google+”, findet sich kein Hinweis auf Gewinnspiele oder andere Interaktionen.
Statt dessen soll die Erhöhung der Reichweite über die Google +1 Schaltfläche oder die Google+ Box erreicht werden. Google schreibt dazu:
Ermuntern Sie Kunden dazu, Ihre Marke und Ihre Produkte zu unterstützen, indem Sie die +1-Schaltfläche auf Ihrer Website integrieren. So können Besucher Ihre Inhalte mit nur einem Klick in der Google-Suche empfehlen und auf Google+ teilen.
Ist Google+ eine „Geisterstadt“ wegen fehlender interaktiver Inhalte?
Auf Facebook ist es wesentlich leichter mit interaktiven Inhalten Besucher bzw. Fans zu unterhalten und als Leser zu behalten. Ob Google+ jetzt deswegen oftmals als Geisterstadt bezeichnet wird? Vermutlich nicht. Aber ein Signal welches Unternehmen dazu bewegt mehr auf Google+ zu setzen, ist es ganz sicher auch nicht.
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